Geldwäscheprävention
Sehr verehrte Kunden,
nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind Immobilienmakler verpflichtet, bei Eingehen einer Geschäftsbeziehung bereits zum Zeitpunkt des ersten persönlichen Kontaktes mit dem Kunden (Anwesenheit im Maklerbüro oder bei Vorstellung eines Objektes vor Ort), dessen Identität festzustellen.
Zur Identifizierung über einen Ausweis/Pass müssen folgende Daten von uns erfasst werden:
Seien Sie versichert, dass diese von uns zu erfassenden Daten rein auf dieser gesetzlichen Verpflichtung beruhen und absolut vertraulich behandelt werden. Diese werden nur im Rahmen einer Prüfung durch das Regierungspräsidium diesem zur Vorlage gelangen.
Sollten Sie Fragen zu dieser Verpflichtung haben, stehen wir Ihnen jederzeit für Auskünfte zur Verfügung.
Weitere Auskünfte erhalten Sie auch beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat I 18
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
geldwaeschepraevention@rpda.hessen.de
www.rp-darmstadt.hessen.de
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihr Verständnis.